Kassel. Die Ausschreibungen für das Jahr 2020 und die Änderungen mit aktuellem Stand wurden unter der neuen Rubrik “DBV-Wettkämpfe” veröffentlicht.

Wettkampfjahr 2020 – Ausschreibungen:

Ausschreibung DM 2020 Stand 16.01.2020

Änderung der Ausschreibung DM 2020 Stand 01.09.2020

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

die o.g. A Trainer Ausbildung findet in der Zeit vom 06.12. bis 12.12.2020 und A Trainer Prüfung von 22.-24.01.2021 in Sportschule Hennef (Sövener Str. 60, 53773 Hennef (Sieg)) statt. Anmeldungen bitte per E-Mail an Meldungen bitte bis 01.10.2020 an Lothar Heine lothar.heine@osp-brandenburg.de

Kassel/Chemnitz. Nach langer corona-bedingter Pause ist von Freitag bis Sonntag die Chemnitzer Sporthalle am Schlossteich Austragungsort des nationalen DBV-Kaderüberprüfungs-und U 22 EM-Nominierungsturnier.

Der DBV hat hierfür insgesamt 16 Athletinnen und 34 Athleten eingeladen.

die Ergebnisse der fünften Veranstaltung

die Ergebnisse der vierten Veranstaltung

die Ergebnisse der dritten Veranstaltung

die Ergebnisse der zweiten Veranstaltung

die Ergebnisse der ersten Veranstaltung

Starterliste per Gewichtsklasse (all)

Vertragspartner des DBV Fight24 wird die gesamte Veranstaltung als Lívestream übertragen.
Hier der Link:     Livestream – Link

Kassel. Nachstehend veröffentlichen DBV den aus heutiger Sicht aktualisierten Stand der Veranstaltungen des Deutschen Boxsport-Verbandes, sowie einiger internationaler Veranstaltungen.

An Stelle der Deutschen Meisterschaften werden zum gleichen Zeitpunkt Bundesranglistenturniere durchgeführt.

Die U 22 Europameisterschaft, die im September stattfinden sollte, ist auf November/Dezember 2020 in Italien verschoben worden.

Die Verschiebung der Deutschen Meisterschaften der Frauen und Männer (Elite) und des Festakts anlässlich des 100jährigen Bestehens des DBV wurde bereits veröffentlicht. Anstelle der DM Elite wird ein Bundesranglistenturnier der Frauen und Männer Elite (der Ort wird noch bekannt gegeben) zum gleichen Zeitpunkt organisiert.

Erich Dreke
Präsident

Termine DBV und International 2. Halbjahr 2020

Round Robin Turnier der U 22 Frauen und Männer

10-09. – 13.09.2020                                  Chemnitz

Europameisterschaften U 22 Frauen und Männer

Nov/Dez 2020                                            Italien

Internationales Round Robin Turnier der U 19  männliche und weibliche Jugend (POlen und Deutschland mit je 2 Teams)

08.10 -10.10.2020                                    Frankfurt (Oder)

Cologne Boxing World Cup Frauen und Männer

14.10. – 18.10.2020                                  Köln

Bundesranglistenturnier der U 22 Frauen und Männer

27.10. – 31.10.2020                                 Rostock

Bundesranglistenturnier der U19 männliche und weibliche Jugend

03.11 – 07.11.2020                                  Köln

Kongress des DBV

13.11 – 14.11.2020                                  Cottbus

Bundesranglistenturnier der U17 männliche und weibliche Junioren

24.11 – 28.11.2020                                  Wittenburg

Bundesranglistenturnier/Olympiaqualifikation –  Frauen und Männer (Elite)

01. – 05.12.2020                                      NN

Bundesranglistenturnier der U15 weibliche und männliche Kadetten
15.12. – 19.12.2020                                  Lindow

2021

Deutsche Meisterschaften Frauen und Männer (Elite)

13.12. – 18.12.2021                                 Straubing

Festveranstaltung 100-Jahre DBV

18.12.2021                                              Straubing

Nachstehend veröffentlichen wir die aktuelle DBV-Terminplanung für das zweite Halbjahr 2020.

Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltungen vorbehaltlich der aktuellen Corona-Pandemie Situation stattfinden und die jeweiligen behördlichen Vorschriften in dem jeweiligen Bundesland zu beachten sind. Wir werden Sie hierzu auf dem Laufenden halten.

DBV-Terminplanung 2. Halbjahr 2020

Heute erreichte uns die traurige Nachricht, dass unser Sportfreund Ender Tulgar am 18.06.2020 im Alter von 49 Jahren völlig unerwartet verstorben ist.

Mit großem Bedauern haben wir von dem plötzlichen Tod unseres Sportfreundes Ender erfahren. Mit seiner positiven und fröhlichen Art hat er jede Boxveranstaltung und das Boxen in Nordrhein-Westfalen, in Deutschland und über die Landesgrenzen hinaus bereichert.

Ender Tulgar vertrat seit 2014 als Kampfrichter den Boxsportverband NRW auf nationalen und internationalen Boxveranstaltungen. In über 100 Einsätzen hat er Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die Ausübung des Boxsports ermöglicht. Zu den Höhepunkten seiner Kampfrichterkarriere gehört sicherlich seine Teilnahme am Slovenia Cup 2019 sowie der Black-Forest-Cup. Darüber hinaus hat er sich als Geschäftsführer im Landesbezirk Mittelrhein verdient gemacht.

In der schweren Stunde des Abschieds, sprechen wir der Familie unsere aufrichtige Anteilnahme aus und wünschen viel Kraft für die kommende Zeit.

Wir werden ihn als Sportfreund vermissen und ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

Boxsport Verband NRW

Foto: © Privat

Stand: 15.06.2020

Liebe Sportfreunde,

die derzeitige Situation und das sich täglich ändernde Infektionsgeschehen erfordert von uns allen die Fähigkeit sich an geänderte Situationen anzupassen.

Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen werden ständig an das aktualisierte Geschehen angepasst.

So ist auch § 9 der Coronaschutzverordnung NRW mit Datum vom 15.06.2020 erneut geändert worden.

Damit ergibt sich für uns folgendes:

  1. Grundsätzlich gilt:

Beim Sport- und Trainingsbetrieb sowie bei Wettkämpfen im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im sonstigen öffentlichen Raum sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen) zwischen Personen (…) sicherzustellen. Beim Sport in geschlossenen Räumen ist zudem eine gute Durchlüftung sicherzustellen.

Eine Ausnahme hiervon gilt nur für den in § 1 Abs. 2 genannten Personenkreis. Hierzu gehören im wesentlichen Verwandten, Verheiratete/Lebenspartner, Minderjährige sowie seit neustem Gruppen von bis zu 10 Personen.

  • Die nicht-kontaktfreie Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs (…) ohne Mindestabstand ist bis auf weiteres in geschlossenen Räumen mit bis zu 10 Personen zulässig, sowie im Freien mit bis zu 30 Personen, wobei die Rückverfolgbarkeit sichergestellt sein muss.

Diese Rückverfolgbarkeit ist sichergestellt, wenn alle anwesenden Personen (Gäste, Mieter, Teilnehmer, Besucher, Kunden, Nutzer usw. mit deren Einverständnis mit Name, Adresse und Telefonnummer sowie – sofern es sich um wechselnde Personenkreise handelt – Zeitraum des Aufenthalts bzw. Zeitpunkt von An- und Abreise schriftlich erfasst und diese Daten für vier Wochen aufbewahrt werden. Der gesonderten Erfassung von Adresse und Telefonnummer bedarf es nicht, wenn diese Daten für den Verantwortlichen bereits verfügbar sind.

  • Das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist nur bis zu 100 Personen und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit – wie soeben beschrieben – zulässig. Somit sind grundsätzlich Box-Veranstaltungen in diesem Rahmen zulässig.

Allerdings ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass nach Absatz 5 Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen bis mindestens zum 31. August 2020 weiterhin untersagt sind. Daher wird es letztlich eine Frage des Umgangs der zuständigen örtlichen Behörden sein, ob eine Box-Veranstaltung stattfinden kann oder nicht. Daher ist es dringend empfohlen, zuvor mit den zuständigen Behörden Kontakt aufzunehmen und die Durchführung einer Veranstaltung abzustimmen.

  • Von den Verboten ausgenommen ist weiterhin, das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten mit besonderem Landesinteresse sowie das Training von Berufssportlern auf und in den von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen.

Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die obigen Ausführungen Euch als Hinweise und Empfehlungen dienen sollen, die weder als abschließend noch allgemeingültig zu betrachten sind, da im Einzelfall immer die Regelungen der jeweilig zuständigen Ordnungsbehörden vorrangig gelten. Unser Anliegen ist es, Euch in der Praxis umsetzbare Empfehlungen zu geben, sowie Euch über die rechtlichen Rahmenbedingungen aufzuklären, die eine eigenverantwortliche Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen und ortsrechtlichen Besonderheiten bedingen.

Der Vorstand

Hinweise und Empfehlungen für den Trainingsbetrieb im Umgang mit Covid-19

Liebe Sportfreunde,

mit in Kraft treten der Coronaschutzverordnung NRW in der Fassung vom 11.05.2020 eröffnet sich uns erfreulicherweise die Möglichkeit der schrittweisen Wiederaufnahme des Sportbetriebes unter Berücksichtigung der Erfordernisse zur Eindämmung der weltweiten Corona-Pandemie.

Die Coronaschutzverordnung NRW gibt uns dabei verbindliche Rahmenbedingungen vor. Insofern untersagt § 9 der Coronaschutzverordnung NRW v. 11.05.2020 den nicht-kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb sowie jeden Wettkampfbetrieb. Ausgenommen von diesem Verbot ist das Training an nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten.

Die folgenden Ausführungen für einen möglichen Trainingsbetrieb sollen Euch als Hinweise und Empfehlungen dienen, die weder als abschließend noch allgemeingültig zu betrachten sind, da im Einzelfall immer Regelungen der jeweilig zuständigen Ordnungsbehörden vorrangig gelten. Unser Anliegen ist es, Euch in der Praxis umsetzbare Empfehlungen zu geben, sowie Euch über die rechtlichen Rahmenbedingungen aufzuklären.

Vor der Aufnahme des Trainingsbetrieb empfiehlt sich folgendes vorgehen:

  1. Kontaktaufnahme zu den örtlichen Ordnungsbehörden und Gesundheitsämtern;
  2. Rahmenbedingungen der Hallennutzung mit dem Vermieter (im Regelfall sind dies die Kommunen) abklären.
  3. Ausfüllen des Fragebogens „SARS“ – Download
  4. Führung einer wöchentlichen Vereinsdokumentation – Download
  5. Wir empfehlen Euch regelmäßig auf der Homepage von LSB NRW sich über aktuellen Entwicklungen zu informieren. Link

Bei Durchführung des Trainingsbetriebes sollte auf folgendes geachtet werden:

  1. Nur ein kontaktfreier Sport- und Trainingsbetrieb ist zulässig;
  2. geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz sind zu treffen;
  3. Steuerung des Zutritts;
  4. Mindestabstand 1,5 Meter ist jederzeit sicherzustellen;
  5. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen ist untersagt;
  6. Kein Zugang für Zuschauer; Ausnahme: bei Kindern bis 14 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine(!) erwachsene Begleitperson zulässig;
  7. Trainingsbetrieb in nur in kleinen Trainingsgruppen (Anzahl je nach Hallengröße) ist sinnvoll, um im Falle einer Infektion den Trainingsbetrieb der nicht betroffenen Sportler aufrecht erhalten zu können;
  8. Immer die gleichen Trainingsgruppenteilnehmer, um eine Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen sowie eine Infektionsausbreitung im Verein zu verhindern;
  9. Maximal 5 Personen (inkl. Trainer) trainieren auf einer Fläche von 100 m²

Wir empfehlen Euch, eine Person des Vereins mit der Beachtung der vorstehenden Empfehlungen zu betrauen. Zudem ist es sinnvoll § 9 der Coronaschutzverordnung NRW auszuhängen oder bei Trainingsaufnahme einmal mit den Trainingsteilnehmern zu besprechen. Unter dem Link https://recht.nrw.de könnt ihr die jeweils aktuelle Coronaschutzverordnung einsehen.

Eine Beachtung der zwingenden Vorschriften der Coronaschutzverordnung NRW durch Euch ist von erheblicher Bedeutung, da Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung mit einer Geldbuße von bis zu 25.000,00 € geahndet werden können. An erster Stelle tragen wir alle die Verantwortung dafür, dass eine weitere Verbreitung des Virus gestoppt und die öffentliche Gesundheit gesichert wird.

Wir hoffen Euch auf diesem Wege bei der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs unterstützen zu können.

Bei Fragen sowie zur fachlichen Unterstützung in diesem Zusammenhang könnt Ihr Euch gerne an unsere Verbandsärzte Dr. Michael Schürmann, Ali Eran wenden, aber auch der gesamte Vorstand unterstützt Euch gerne in dieser für uns allen schwierige Zeit.

Der Vorstand

So klappt das Heimtraining in Corona-Zeiten

Fit bleiben in Zeiten der Corona-Isolation – das ist nicht mehr so einfach, aber nicht unmöglich. Tipps, wie Sie jetzt trotzdem in Form bleiben.
20-minütiges Pratzentraining zu Hause

Liebe Sportsfreunde,
trotz Covid-19 geht der Alltag weiter, und auch das Sportprogramm muss nicht zwangsläufig ausfallen. Immerhin können Sie auch ohne Ihr gewohntes Training weiterhin sportlich aktiv sein. Dies ist sogar empfehlenswert, da Sie so nicht nur Ihr Immunsystem stärken, sondern auch eine gewisse Struktur in Ihren Alltag bringen, welche von der aktuellen Coronakrise gut ablenken kann.

Damit Ihre Athleten/innen nach den Maßnahmen der Corona-Pandemie nicht ganz untrainiert in die Halle kommen, habe ich einen TP vorbereitet. Den Plan habe ich in Absprache mit dem Bundestrainer Andreas Schulze erstellt.

Ein wichtiger Teil bei der Vorbereitung auf die Kämpfe war die allgemeine körperliche Vorbereitung. Ein gut gestalteter Satz von Übungen  wird dazu beitragen, die Schnelligkeit und Ausdauer des Boxers zu trainieren
– die wichtigsten Eigenschaften, die im Kampf offensichtlich nicht überflüssig sind.

Hiermit sende ich Ihnen einen Trainingsplan, welchen Sie an ihre Sportler weiterleiten könnt.

Würde mich sehr über Eure Rückmeldung freuen.

Video: So trainiere ich alleine Boxen
1. WARM-UP 10 min
2. Schlagtechnik 15 min

Mit sportlichen Grüßen,
Bleiben Sie gesund
Serge von Berge
Leitender Landestrainer / Leistungssportkoordinator des Boxsport-Verbandes NRW