Nachstehend veröffentlichen wir die aktuelle DBV-Terminplanung für das zweite Halbjahr 2020.

Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltungen vorbehaltlich der aktuellen Corona-Pandemie Situation stattfinden und die jeweiligen behördlichen Vorschriften in dem jeweiligen Bundesland zu beachten sind. Wir werden Sie hierzu auf dem Laufenden halten.

DBV-Terminplanung 2. Halbjahr 2020

Heute erreichte uns die traurige Nachricht, dass unser Sportfreund Ender Tulgar am 18.06.2020 im Alter von 49 Jahren völlig unerwartet verstorben ist.

Mit großem Bedauern haben wir von dem plötzlichen Tod unseres Sportfreundes Ender erfahren. Mit seiner positiven und fröhlichen Art hat er jede Boxveranstaltung und das Boxen in Nordrhein-Westfalen, in Deutschland und über die Landesgrenzen hinaus bereichert.

Ender Tulgar vertrat seit 2014 als Kampfrichter den Boxsportverband NRW auf nationalen und internationalen Boxveranstaltungen. In über 100 Einsätzen hat er Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die Ausübung des Boxsports ermöglicht. Zu den Höhepunkten seiner Kampfrichterkarriere gehört sicherlich seine Teilnahme am Slovenia Cup 2019 sowie der Black-Forest-Cup. Darüber hinaus hat er sich als Geschäftsführer im Landesbezirk Mittelrhein verdient gemacht.

In der schweren Stunde des Abschieds, sprechen wir der Familie unsere aufrichtige Anteilnahme aus und wünschen viel Kraft für die kommende Zeit.

Wir werden ihn als Sportfreund vermissen und ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

Boxsport Verband NRW

Foto: © Privat

Stand: 15.06.2020

Liebe Sportfreunde,

die derzeitige Situation und das sich täglich ändernde Infektionsgeschehen erfordert von uns allen die Fähigkeit sich an geänderte Situationen anzupassen.

Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen werden ständig an das aktualisierte Geschehen angepasst.

So ist auch § 9 der Coronaschutzverordnung NRW mit Datum vom 15.06.2020 erneut geändert worden.

Damit ergibt sich für uns folgendes:

  1. Grundsätzlich gilt:

Beim Sport- und Trainingsbetrieb sowie bei Wettkämpfen im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im sonstigen öffentlichen Raum sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen) zwischen Personen (…) sicherzustellen. Beim Sport in geschlossenen Räumen ist zudem eine gute Durchlüftung sicherzustellen.

Eine Ausnahme hiervon gilt nur für den in § 1 Abs. 2 genannten Personenkreis. Hierzu gehören im wesentlichen Verwandten, Verheiratete/Lebenspartner, Minderjährige sowie seit neustem Gruppen von bis zu 10 Personen.

  • Die nicht-kontaktfreie Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs (…) ohne Mindestabstand ist bis auf weiteres in geschlossenen Räumen mit bis zu 10 Personen zulässig, sowie im Freien mit bis zu 30 Personen, wobei die Rückverfolgbarkeit sichergestellt sein muss.

Diese Rückverfolgbarkeit ist sichergestellt, wenn alle anwesenden Personen (Gäste, Mieter, Teilnehmer, Besucher, Kunden, Nutzer usw. mit deren Einverständnis mit Name, Adresse und Telefonnummer sowie – sofern es sich um wechselnde Personenkreise handelt – Zeitraum des Aufenthalts bzw. Zeitpunkt von An- und Abreise schriftlich erfasst und diese Daten für vier Wochen aufbewahrt werden. Der gesonderten Erfassung von Adresse und Telefonnummer bedarf es nicht, wenn diese Daten für den Verantwortlichen bereits verfügbar sind.

  • Das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist nur bis zu 100 Personen und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit – wie soeben beschrieben – zulässig. Somit sind grundsätzlich Box-Veranstaltungen in diesem Rahmen zulässig.

Allerdings ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass nach Absatz 5 Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen bis mindestens zum 31. August 2020 weiterhin untersagt sind. Daher wird es letztlich eine Frage des Umgangs der zuständigen örtlichen Behörden sein, ob eine Box-Veranstaltung stattfinden kann oder nicht. Daher ist es dringend empfohlen, zuvor mit den zuständigen Behörden Kontakt aufzunehmen und die Durchführung einer Veranstaltung abzustimmen.

  • Von den Verboten ausgenommen ist weiterhin, das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten mit besonderem Landesinteresse sowie das Training von Berufssportlern auf und in den von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen.

Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die obigen Ausführungen Euch als Hinweise und Empfehlungen dienen sollen, die weder als abschließend noch allgemeingültig zu betrachten sind, da im Einzelfall immer die Regelungen der jeweilig zuständigen Ordnungsbehörden vorrangig gelten. Unser Anliegen ist es, Euch in der Praxis umsetzbare Empfehlungen zu geben, sowie Euch über die rechtlichen Rahmenbedingungen aufzuklären, die eine eigenverantwortliche Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen und ortsrechtlichen Besonderheiten bedingen.

Der Vorstand

Hinweise und Empfehlungen für den Trainingsbetrieb im Umgang mit Covid-19

Liebe Sportfreunde,

mit in Kraft treten der Coronaschutzverordnung NRW in der Fassung vom 11.05.2020 eröffnet sich uns erfreulicherweise die Möglichkeit der schrittweisen Wiederaufnahme des Sportbetriebes unter Berücksichtigung der Erfordernisse zur Eindämmung der weltweiten Corona-Pandemie.

Die Coronaschutzverordnung NRW gibt uns dabei verbindliche Rahmenbedingungen vor. Insofern untersagt § 9 der Coronaschutzverordnung NRW v. 11.05.2020 den nicht-kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb sowie jeden Wettkampfbetrieb. Ausgenommen von diesem Verbot ist das Training an nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten.

Die folgenden Ausführungen für einen möglichen Trainingsbetrieb sollen Euch als Hinweise und Empfehlungen dienen, die weder als abschließend noch allgemeingültig zu betrachten sind, da im Einzelfall immer Regelungen der jeweilig zuständigen Ordnungsbehörden vorrangig gelten. Unser Anliegen ist es, Euch in der Praxis umsetzbare Empfehlungen zu geben, sowie Euch über die rechtlichen Rahmenbedingungen aufzuklären.

Vor der Aufnahme des Trainingsbetrieb empfiehlt sich folgendes vorgehen:

  1. Kontaktaufnahme zu den örtlichen Ordnungsbehörden und Gesundheitsämtern;
  2. Rahmenbedingungen der Hallennutzung mit dem Vermieter (im Regelfall sind dies die Kommunen) abklären.
  3. Ausfüllen des Fragebogens „SARS“ – Download
  4. Führung einer wöchentlichen Vereinsdokumentation – Download
  5. Wir empfehlen Euch regelmäßig auf der Homepage von LSB NRW sich über aktuellen Entwicklungen zu informieren. Link

Bei Durchführung des Trainingsbetriebes sollte auf folgendes geachtet werden:

  1. Nur ein kontaktfreier Sport- und Trainingsbetrieb ist zulässig;
  2. geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz sind zu treffen;
  3. Steuerung des Zutritts;
  4. Mindestabstand 1,5 Meter ist jederzeit sicherzustellen;
  5. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen ist untersagt;
  6. Kein Zugang für Zuschauer; Ausnahme: bei Kindern bis 14 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine(!) erwachsene Begleitperson zulässig;
  7. Trainingsbetrieb in nur in kleinen Trainingsgruppen (Anzahl je nach Hallengröße) ist sinnvoll, um im Falle einer Infektion den Trainingsbetrieb der nicht betroffenen Sportler aufrecht erhalten zu können;
  8. Immer die gleichen Trainingsgruppenteilnehmer, um eine Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen sowie eine Infektionsausbreitung im Verein zu verhindern;
  9. Maximal 5 Personen (inkl. Trainer) trainieren auf einer Fläche von 100 m²

Wir empfehlen Euch, eine Person des Vereins mit der Beachtung der vorstehenden Empfehlungen zu betrauen. Zudem ist es sinnvoll § 9 der Coronaschutzverordnung NRW auszuhängen oder bei Trainingsaufnahme einmal mit den Trainingsteilnehmern zu besprechen. Unter dem Link https://recht.nrw.de könnt ihr die jeweils aktuelle Coronaschutzverordnung einsehen.

Eine Beachtung der zwingenden Vorschriften der Coronaschutzverordnung NRW durch Euch ist von erheblicher Bedeutung, da Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung mit einer Geldbuße von bis zu 25.000,00 € geahndet werden können. An erster Stelle tragen wir alle die Verantwortung dafür, dass eine weitere Verbreitung des Virus gestoppt und die öffentliche Gesundheit gesichert wird.

Wir hoffen Euch auf diesem Wege bei der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs unterstützen zu können.

Bei Fragen sowie zur fachlichen Unterstützung in diesem Zusammenhang könnt Ihr Euch gerne an unsere Verbandsärzte Dr. Michael Schürmann, Ali Eran wenden, aber auch der gesamte Vorstand unterstützt Euch gerne in dieser für uns allen schwierige Zeit.

Der Vorstand

So klappt das Heimtraining in Corona-Zeiten

Fit bleiben in Zeiten der Corona-Isolation – das ist nicht mehr so einfach, aber nicht unmöglich. Tipps, wie Sie jetzt trotzdem in Form bleiben.
20-minütiges Pratzentraining zu Hause

Liebe Sportsfreunde,
trotz Covid-19 geht der Alltag weiter, und auch das Sportprogramm muss nicht zwangsläufig ausfallen. Immerhin können Sie auch ohne Ihr gewohntes Training weiterhin sportlich aktiv sein. Dies ist sogar empfehlenswert, da Sie so nicht nur Ihr Immunsystem stärken, sondern auch eine gewisse Struktur in Ihren Alltag bringen, welche von der aktuellen Coronakrise gut ablenken kann.

Damit Ihre Athleten/innen nach den Maßnahmen der Corona-Pandemie nicht ganz untrainiert in die Halle kommen, habe ich einen TP vorbereitet. Den Plan habe ich in Absprache mit dem Bundestrainer Andreas Schulze erstellt.

Ein wichtiger Teil bei der Vorbereitung auf die Kämpfe war die allgemeine körperliche Vorbereitung. Ein gut gestalteter Satz von Übungen  wird dazu beitragen, die Schnelligkeit und Ausdauer des Boxers zu trainieren
– die wichtigsten Eigenschaften, die im Kampf offensichtlich nicht überflüssig sind.

Hiermit sende ich Ihnen einen Trainingsplan, welchen Sie an ihre Sportler weiterleiten könnt.

Würde mich sehr über Eure Rückmeldung freuen.

Video: So trainiere ich alleine Boxen
1. WARM-UP 10 min
2. Schlagtechnik 15 min

Mit sportlichen Grüßen,
Bleiben Sie gesund
Serge von Berge
Leitender Landestrainer / Leistungssportkoordinator des Boxsport-Verbandes NRW

Liebe Boxsportfreundinnen und Boxsportfreunde,

mit großer Spannung haben wir alle auf den 19. April 2020 geschaut und uns gefragt, wie unser Vereins- und Verbandsleben ab dem 20.April 2020 wohl aussehen würde. Seit dem wurden viele Gespräche mit dem Deutschen Boxsport Verband und mit dem Landessportbund geführt und erste Vermutungen liegen nahe, dass wir zumindest in absehbarer Zeit Outdoor-Sportarten wieder unter Berücksichtigung erweiterte Hygienestandards und Abstandsregeln wieder aufnehmen dürfen.
 
Was passiert jedoch mit allen anderen Sportarten? Spekulationen, wann unsere Vereine in NRW wieder ihre Hallen öffnen dürfen, sind derzeit müßig. Dennoch sollten wir uns schon jetzt Gedanken machen, wie die Wiederaufnahme unserer Sportart Boxen in den einzelnen Vereinen aussehen könnte, sobald die Beschränkung für den Breiten- und Leistungssport gelockert werden. Dazu gehört auch, sich ggf. Gedanken über alternative, kontaktlose Trainingsmethoden zu machen, wie beispielsweise ein Athletiktraining, Grundlagentraining oder Techniktraining usw. um die Hygienestandart und den geforderten Abstandsregeln gerecht zu werden. Auch eine Ausweichung auf Outdoor-Locations wie Parkanlagen o.ä. sollten wir für die Sommermonate mit in unsere Überlegungen einfließen lassen.
Darüber hinaus gilt es zu überprüfen, welche Trainingsgruppengröße in den kommenden Monaten nach Wiedereröffnung unserer Hallen realisiert werden können und wie wir Trainingsangebote entsprechend begrenzen bez. Ausbauen können und müssen – die Abstandsregelung „ 2 Meter zum Nebenmann“ wird uns voraussichtlich erstmal mal erhalten bleiben.
 
Am 30 April findet die nächste Ministerkonferenz statt und im Anschluss werden die Sportminister der Länder sich treffen und das weitere Vorgehen diskutieren.
Dann erfahren wir hoffentlich, wie es nach dem 03.Mai 2020 für uns weitergeht. Um für alle Fälle vorbereitet zu sein, freuen wir uns auf Ihre Ideen, welche Möglichkeiten Sie für Ihren Verein / Abteilung für die kommenden Wochen und Monaten nach einer möglichen Wiedereröffnung der Trainingshallen sehen.
Auch Trainingsvideos sind immer noch gern gesehen um Vereinsmitglieder weiterhin an den Verein zu binden.
 
Sollten Sie Unterstützung bei der Umsetzung der Trainingsmetoden nach Wiedereröffnung der Sporthallen haben, sprechen Sie unseren Vizepräsidenten Breitensport,  Vizepräsidenten Leistungssport oder unseren Landestrainer an, Sie werden euch bei der Umsetzung und Erstellung von Konzepten gerne behilflich sein.
 
Bitte bleiben Sie gesund und ich freue mich auf ein baldiges Wiedersehen auf einer unserer Veranstaltungen.
 
Mit sportlichen Grüßen         
   Josef Gottfried 
   NRW Jugendwart

Weitere Infos sind auf der DBV-Page zu finden: http://www.box-sport-verband.de/2020/04/bewerbungsschluss-fuer-das-gruene-band-fuer-vorbildliche-talentfoerderung-im-verein-vom-31-maerz-auf-den-31-mai-2020-verschoben/

Kassel. Mit heutigem Rundschreiben hat DBV-Präsident Erich Dreke (Mettmann) eindringlich dazu aufgefordert, die gestern beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung ab sofort konsequent zu beachten und zu befolgen. Das gleiche gilt für teils noch weitergehendere Vorschriften der Bundesländer.

Dies bedeutet, dass sich alle Athletinnen und Athleten im Heimtraining (zuhause), nach Trainingsplänen ihrer Bezugstrainer individuell fit halten. Alle DBV-Trainer halten Kontakt zu ihren Athletinnen und Athleten über die sozialen Netzwerke.

Das heißt, dass der Besuch der Trainingsstätten an den Bundesstützpunkten, sowie die geplanten Sondertrainingsstandorte Frankfurt/Oder und Heidelberg/Schriesheim ausgesetzt sind. Dies gilt vorerst bis zum 05.04.2020!

Ausnahmeregelungen:

Falls in den nächsten Tagen von Seiten der IOC/Task Force konkrete Termine mitgeteilt werden zur Durchführung von:

  1. Zweiter Teil der Olympia-Europaqualifikation (Ort und Zeit),
  2. Durchführung der Olympia-Weltqualifikation (Ort und Zeit),
  3. Bestätigung, dass der Ursprungstermin der Olympischen Spiele 24.07.-09.08.2020 doch durchgeführt wird

werden die betroffenen Athletinnen- und Athletengruppen sowie Trainer und Betreuer sofort über diese, oder Teile dieser aufgeführten Punkte informiert und mit neuen Instruktionen versehen.

Grundvoraussetzung für das erfolgreiche Teilnehmen an Wettkämpfen und gegebenenfalls Olympischen Spielen, ist die vollständige Gesundheit der Athletinnen und Athleten, Trainer und Betreuer unseres Verbandes.

Die gestern beschlossenen bundesweiten Maßnahmen sind hier in der Übersicht aufgeführt:

– Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die sozialen Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren
– Mindestabstand im öffentlichen Raum von 1,50 Metern. Besser zwei Meter
– Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet
– Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Teilnahme an erforderlichen Terminen, individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft bleiben weiter möglich
– Gruppen feiernder Menschen – auch im Privaten – sind inakzeptabel
– Gastronomiebetriebe werden geschlossen, nur die Mitnahme von Speisen und Getränken ist gestattet
– Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege werden geschlossen – Ausnahmen gelten nur für medizinisch notwendige Dienste
– In allen Betrieben ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen umzusetzen.
– Die Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Der Boxsport Verband NRW stellt seinen neuen leitenden Landestrainer / Koordinator vor. Serge von Berge ( Dipl. Trainer )  ist seit Anfang 2020 der verantwortliche Landestrainer im Boxsport Verband NRW. Herr von Berge ist der Ansprechpartner für die Vereinstrainer und die Trainer an den NRW Lst. Stützpunkten. An dieser Stelle nochmal ein herzliches Willkommen!

Kontakt –  svb.post@gmail.com