Vier-Inzidenzstufen-Modell zur Regelung des gesellschaftlichen Lebens
In NRW gilt in der Corona-Pandemie das Modell mit den vier Inzidenzstufen 0,1,2 und 3:
Inzidenzstufe 0 mit Inzidenzwert 0-10
Inzidenzstufe 1 mit Inzidenzwert 10,1 – 35
Inzidenzstufe 2 mit Inzidenzwert 35,1 – 50
Inzidenzstufe 3 mit Inzidenzwert 50,1 – 100
Bei Erreichen eines bestimmten Inzidenzwertes gelten für den Sport die Regelungen der jeweiligen Inzidenzstufe.
Download Dokument Coronaregeln Stufe 0/1
Download Dokument Coronaregeln Stufe2/3
Stufe 3 wird vorerst drei Wochen lang ausgesetzt
Update (30.07.) – Ausnahmeregelung bei Überschreiten des Inzidenzwertes von 50,1 – Kein automatischer Eintritt von Inzidenzstufe 3
In einer überarbeiteten Fassung der Coronaschutzverordnung, die für den Zeitraum vom 30.Juli bis zum 19.August Änderungen vorsieht, gibt es eine erweiternde Bestimmung, die den Eintritt von Inzidenzstufe 3 regelt.
Es gilt für diesen Zeitraum: Auch wenn der zugehörige Inzidenzwert für Stufe 3 erreicht wird, so tritt diese nicht automatisch in Kraft und die Stufe 2 bleibt vorerst bestehen. Stattdessen prüfen die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte dann gemeinsam mit dem Ministerium, ob und gegebenenfalls welche Art von einschränkenden Maßnahmen und Regelungen umzusetzen sind.
In der Infografik sind die relevanten Rahmenbedingungen für die jeweiligen Inzidenzstufen zusammengefasst und stehen über den Link zum Download bereit.
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Steigende Inzidenz: Eine Inzidenzstufe ist erreicht, wenn bei einem Anstieg des Inzidenzwertes der jeweilige Grenzwert an acht aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird. Mit Beginn des übernächsten Tages gilt dann die neue Inzidenzstufe.
Sinkende Inzidenz: Bei einem sinkenden Inzidenzwert ist die niedrigere Inzidenzstufe dann erreicht, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Kalendertagen unterschritten wird. Auch dann gilt mit Beginn des übernächsten Tages die neue Inzidenzstufe.