Die Ausbildung der internationalen Kampfrichter im olympischen Boxsport

vom 16.9.-18.9.22 wird der DBV eine Ausbildung
zum internationalen Kampfrichter *innen durchführen.

Ort: Münster, Schiffahrter Damm 319

Die Lehrgangsgebühr beträgt € 600,00

Anmeldung durch den jeweiligen KO an den NRW KO.

Allgemeine Informationen

Kamprichter/in ist im Boxsport der Oberbegriff für die Punkt- und Ringrichter/innen. Um als Kampfrichter/in eingesetzt zu werden, muss man mindestens 18 Jahre alt sein und eine Ausbildung erfolgreich absolviert haben.

Diese Ausbildung umfasst Theorie und Praxis, ist für Punkt- und Ringrichter/innen identisch und endet mit einer Prüfung. Zentral ist natürlich eine genaue Kenntnis des Regelwerks und ihre praktische und sichere Anwendung in der Tätigkeit als Punkt- und Ringrichter/in.

Die Ringrichter/innen leiten den Kampf im Ring. Sie sind für einen regelkonformen Kampf und die Sicherheit der Sportler/innen verantwortlich. Mit dem Ergebnis des Kampfes haben sie nur in den seltenen Fällen von K.O., Disqualifikation oder Abbruch wegen starker Überlegenheit zu tun.

Die Punktrichter/innen bewerten den Kampf im Ring. Da es nur sehr wenige K.O.s, Disqualifikationen oder Abbrüche gibt (in denen der/die Ringrichter/in entscheidet), liegt die Entscheidung eines Kampfes meist bei den 3 oder 5 eingesetzten Punktrichter/innen.

Die Ausbildung der Kampfrichter/innen im Deutschen Boxsport-Verband erfolgt in drei aufeinander folgenden Stufen:

  1. Kampfrichterlizenz lokal
  2. Kampfrichterlizenz national
  3. Kampfrichterlizenz international

Kampfrichter/innen haben – ähnlich wie Wettkämpfer/innen – ein Kampfrichterbuch, in dem eingetragen wird, wann und wo sie als Punkt- oder Ringrichter/in im Einsatz waren. Bei großen Turnieren wie z.B. die Deutschen Meisterschaften erfolgt auch eine Bewertung der Kampfrichterleistungen.

Die Tätigkeit als Kampfrichter/in ist ehrenamtlich. Auf Landes- und Bundesebene gibt es aber unterschiedliche Regelungen, wie Kampfrichter/innen ggf. ein Ersatz für entstandene Aufwendungen bezahlt wird. Als Anerkennung für ihre ehrenamtliche Arbeit haben Kampfrichter/innen unter Vorlage eines gültigen Kampfrichterbuches freien Eintritt bei Veranstaltungen im Bereich des Deutschen Boxsport-Verbandes.

Die internationale Kampfrichterlizenz

Der nationalen Kampfrichterlizenz folgt die internationale Kampfrichterlizenz. Die Kampfrichterobmänner/obfrauen der Landesverbände können dem Deutschen Boxsport-Verband motivierte und entsprechend erfahrene und geeignete nationale Kampfrichter/innen des Landesverbandes für die internationale Kampfrichterlizenz vorschlagen.

In einer theoretischen und praktischen Ausbildung des Deutschen Boxsport-Verbandes werden die Kandidat/innen auf die Prüfung zur internationalen Kampfrichterlizenz vorbereitet. Dies geschieht meist zentral und bundesweit an einer Sportschule.

Mit der internationalen Kamprichterlizenz darf man als Kampfrichter/in bei Boxveranstaltungen mit internationaler Beteiligung amtieren, sofern sie von einem Landesverband des Deutschen Boxsport-Verbandes oder vom Deutschen Boxsport-Verband selbst ausgerichtet werden.

Für Deutsche Meisterschaften und die Veranstaltungen der Boxbundesliga beruft der Deutsche Boxsport-Verband i.d.R. erfahrene und bewährte Kampfrichter/innen mit internationeler Lizenz oder AIBA-Lizenz.