Neue Coronaschutzverordnung: Was gilt für den Sport?
Mit der neuen Coronaschutzverordnung wird eine neue „Inzidenzstufe 0“ eingeführt. Diese Stufe gilt in Kreisen und kreisfreien Städten, die seit mindestens fünf Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von 10 oder weniger aufweisen, und beinhaltet die Aufhebung eines Großteils der bestehenden Regeln und Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie.
CORONASCHUTZVERORDNUNG NRW (STAND: 09.07.2021)
In Stufe 0 ist die Sportausübung drinnen und draußen ohne Beschränkungen möglich. Die Zuschauerzahlen werden nochmals deutlich angehoben (bis 5.000 draußen ohne Beschränkungen, drinnen mit Test oder Abstand/Maske;
bis 25.000 bzw. max. Hälfte der Kapazität draußen und drinnen mit entsprechenden umfassenden Konzepten).
Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW
Wir haben die in Stufe 0 und 1 geltenden Regeln für den Sport in einer Tabelle für Sie zusammengefasst: (Stand: 12.07.2021)
(Mit Klick auf die Tabelle Vergrößerung und Download möglich)
Tabelle zum Download
Luftfilteranlagen zu Reduzierung von Aerosolen
Gerade bei sportlicher Betätigung werden durch die gesteigerte Atmung vermehrt Aerosole emittiert. In geschlossenen Räumen können Luftfilteranlagen Abhilfe schaffen und die Aerosole reduzieren. Ergänzend zu den bisher bewährten Hygiene- und Testkonzepten im Verein helfen sie, die Ansteckungsgefahr mit COVID-19 so gering wie möglich zu halten.
Die nachfolgende Flyer gibt Tipps für Sportvereine zur Anschaffung von Filteranlagen.
Flyer Luftfilteranlage zur Reduzierung von Aerosolen