Prävention sexualisierter Gewalt

Ansprechpartner/Innen 

Boxsport Verband NRW e.V. :
(Stand: 23.10.2023)

Prävention gegen sexualisierte Gewalt im Sport Boxsport Verband NRW Ansprechpartner*in:

 

Verbandsarzt: Dr. Michael Schürmann
Tel. 0157 7360 0250
Email: rheumapraxis@gmx.de

Verbandsärztin: Frederike von Saldern
Tel.: 0152 092 487 84
Email: fvsaldern@googlemail.com

Dipl. Psych.: Marina Reichert
Tel.: 02208 7578908
Email: praxis-reichert@gmx.de

Athletensprecherin: Stefanie von Berge
Tel.: 0176 34526158
Email: post4stefi@gmail.com

Ansprechpartner/Innen  Ansprechpartner/Innen
Deutscher Boxsport-Verband e.V.
(Stand: 05.01.2019)
Handlungsleitfaden DOSB-Handlungsleitfaden
DBV-Verhaltensrichtlinie DBV-Verhaltensrichtlinie – Prävention gegen sexualisierte Gewalt vom 19.12.2018 (aktualisiert am 18.01.2019)
Info Ausbildung Informationen für die Ausbildung
DOSB-Erklärung DOSB Erklärung zur Prävention und Schutz vor sex. Gewalt
Erklärung Ehrenkodex Erklärung Ehrenkodex
Gegen Gewalt Gegen Gewalt Frauen Respekt und Wertschätzung
Materialien der dsj / des DOSB Hinweis auf weitere Materialien

Sport ist für viele Menschen ein wichtiger Teil ihres Lebens. Die Bedeutung des Sports geht über messbare Leistungen und Wettkampferfolge weit hinaus. Sportvereine sind für viele Menschen auch soziale Räume  für Kinder und Jugendliche wie auch für Erwachsene.

Die soziale Nähe im Vereinsleben, die emotionalen Erfahrungsgehalte des Sports, die vertrauensvollen Beziehungen zwischen SportlerInnen und TrainerInnen in der gemeinsamen Verfolgung sportlicher Ziele – dies alles sind wertvolle Aspekte des Sports.

Doch es ist zugleich unbestritten, dass diese Rahmenbedingungen auch Einfallstore für sexualisierte Gewalt sein können: Nähe kann übergriffig und Vertrauen missbraucht werden. Die Anleitung durch TrainerInnen kann zu Abhängigkeitsstrukturen führen.

Der Deutsche Boxsport-Verband möchte für diese Problematik sensibilisieren und seinen Teil dazu beitragen, dass der Boxsport in seinem direkten Einflussbereich wie auch in den ihm angeschlossenen Landesverbänden und Vereinen für alle sicher und frei von sexualisierter Gewalt ist.

Ansprechstellen zum Thema

Im Zusammenhang mit dem Themenkomplex (Betroffene, Hinweis auf Verstöße, Schulung zur Prävention sexualisierter Gewalt) gibt es innerhalb und außerhalb des Deutschen Boxsport-Verbandes mehrere Ansprechstellen, die unten am Seitenfuß benannt werden.

Definition von sexualisierter Gewalt

In der Broschüre »Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen« (herausgegeben von der Deutschen Sportjugend im DOSB) wird sexualisierte Gewalt in einem engeren und einem weiteren Sinne definiert:

  • Enge Definition: Wird das Problemfeld eng ausgelegt, geht es um Nötigung oder Vergewaltigung, also erzwungene sexuelle Handlungen, die im Strafgesetzbuch (§177, Abs. 1) definiert sind. Eine repräsentative Befragung in Deutschland ergab, dass 13% der Frauen angeben, seit ihrem 16. Lebensjahr schon einmal Formen sexualisierter Gewalt in diesem engeren Sinne erlitten zu haben. Dies entspricht fast jeder siebten Frau. In den meisten Fällen geht die Gewalt dabei von Männern aus. In der überwiegenden Zahl der Fälle sind die Täter bekannt und stammen aus dem familiären Umfeld, der Nachbarschaft oder Institutionen der Schule, Ausbildung und Jugendarbeit. Mit Blick auf die Gruppe der Kinder und Jugendlichen wird angenommen, dass etwa jedes vierte bis fünfte Mädchen und jeder neunte bis zwölfte Junge mindestens einmal vor dem 18. Lebensjahr eine sexualisierte Gewalterfahrung im engeren Sinne macht. Jüngste Daten von Opfern weisen darauf hin, dass weibliche Betroffene häufiger über sexualisierte Gewalt im familiären Kontext berichten, während männliche Betroffene diese häufiger in Institutionen erleiden.
  • Weite Definition: Wird das Problemfeld der sexualisierten Gewalt weiter gefasst, dann müssen auch sexuelle Belästigungen in den Blick genommen werden, das heißt, sexualisierende Übergriffe durch Worte, Bilder, Gesten und sonstige Handlungen mit und ohne direkten Körperkontakt. Dazu zählen sexistische Witze, anzügliche Bemerkungen, Formen des Exhibitionismus und Voyeurismus, das Zeigen pornografischer Abbildungen oder unerwünschte Berührungen intimer Körperbereiche.

Prävention sexualisierte Gewalt als Teil der TrainerInnen-Aus- und Fortbildung

Die Bestimmungen des Deutschen Boxsport-Verbandes schreiben vor, dass der Trainingsbetrieb in den ihm angeschlossenen Boxsportvereinen von lizenzierten ÜbungsleiterInnen durchgeführt werden muss.

Hierdurch erreicht er im Vergleich mit anderen Sportarten einen außerordentlich hohen Anteil an TrainerInnen, die in ihren Aus- und regelmäßig zu absolvierenden Fortbildungen Maßnahmen der Landesverbände oder (in höheren Lizenzstufen) des Deutschen Boxsport-Verbandes durchlaufen.

Die Prävention sexualisierter Gewalt ist in diesen Aus- und Fortbildungen ein verpflichtender Programmpunkt. Darüber hinaus werden Trainerlizenzen nur dann erteilt oder nach Fortbildungen verlängert, wenn die TeilnehmerInnen den Ehrenkodex des Deutschen Olympischen Sportbundes unterzeichnet haben.

Verhaltensrichtlinien für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen

Für die unmittelbar durch den Deutschen Boxsport-Verband mit der sportlichen Arbeit beauftragten Personen hat der Verband zudem eine aus sieben Punkten bestehende, verbindliche Verhaltensrichtlinie erstellt, die über den Ehrenkodex des DOSB hinausreicht und Fragen des sportlichen Alltags aufgreift.

Ihre Befolgung soll an allererster Stelle junge Sportlerinnen und Sportler vor der Gefahr sexualisierter Gewalt schützen. Sie schützt aber auch Mitarbeiter, sich womöglich zu Unrecht Verdächtigungen auszusetzen. Damit leisten die Verhaltensrichtlinien ihren Beitrag zu einem sportlichen Miteinander, in dem sich alle sicher fühlen sollen.

  1. Keine Einzeltrainingsmaßnahmen ohne Kontroll-und Zugangsmöglichkeit für Dritte: Bei geplanten Einzeltrainingsmaßnahmen wird möglichst immer das »Sechs-Augen Prinzip« und/oder das »Prinzip der offenen Tür« eingehalten. D.h. wenn ein Einzeltraining für erforderlich gehalten wird, muss ein(e) weite(r) Mitarbeiter/in bzw. ein weiteres Kind anwesend sein. Ist dies nicht möglich, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen.
  2. Keine Privatgeschenke an Kinder: Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern bzw. Jugendlichen werden durch Mitarbeiter/innen keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einem weiteren Mitarbeiter bzw. einer weiteren Mitarbeiterin abgesprochen sind.
  3. Kinder werden nicht in den Privatbereich mitgenommen: Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte usw.) mitgenommen, ohne dass nicht mindestens ein/e weitere/r Mitarbeiter/in anwesend ist. Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen im Privatbereich eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin sind in jedem Fall ausgeschlossen.
  4. Kein Duschen bzw. Übernachten mit Kindern: Mitarbeiter/innen duschen nicht gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen. Sie übernachten auch nicht in Zimmern gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen. Die Umkleidekabinen dürfen erst nach Anklopfen/Rückmeldung betreten werden.
  5. Keine Geheimnisse mit Kindern und Jugendlichen: Mitarbeiter/innen teilen mit Kindern und Jugendlichen keine Geheimnisse. Alle Absprachen, die ein(e) Mitarbeiter/in mit einem Kind bzw. Jugendlichen trifft, können öffentlich gemacht werden.
  6. Keine körperlichen Kontakte gegen den Willen von Kindernund Jugendlichen: Körperliche Kontakte zu Kindern und Jugendlichen (Techniktraining, Kontrolle, Ermunterung, Trost oder Gratulation) müssen von diesen gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.
  7. Transparenz im Handeln: Wird von einer der o.a. Punkte aus guten Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einem weiteren Mitarbeiter bzw. einer weiteren Mitarbeiterin abzusprechen. Dabei sind die Gründe kritisch zu diskutieren. Erforderlich ist das beidseitige Einvernehmen über das sinnvolle und nötige Abweichen von der vereinbarten Verhaltensrichtlinie.