Auf Wiedersehen, Faxgerät! Jetzt Digitalförderung beantragen!

Moderne Computer, Monitore, Laptops und Drucker statt veralteter oder fehlender Technik: noch nie war es so einfach an digitale Infrastrukturausstattung für den eigenen Verein zu kommen. Dank einer insgesamt 30 Millionen Euro umfassenden Sonderförderung durch die Landesregierung können sich Vereine, Bünde und Verbände im Bundesland neu aufstellen und im Jahr 2023 mit neuer Hardware voll durchstarten. Egal, ob Videokonferenzausstattung für die Geschäftsstelle oder Geräte für das Aus- und Fortbildungsmanagement (wie Smartboards) – durch die Vollfinanzierung stehen viele Möglichkeiten offen. In Verbindung mit der Anschaffung von Hardware ist zudem auch Software und Spezial-Software wie zum Beispiel Vereinsverwaltungssoftware und Programme zum Belegungs- bzw. Hallenmanagement förderfähig.

Vereine stellen Antrag an Stadt- oder Kreissportbund

Das Antragsverfahren kann für Sie als Vereinsvertreter*in kaum einfacher sein. Als Verein melden Sie bei Ihrem zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund entsprechende Bedarfe an. Ihr zuständiger SSB/KSB bündelt alle Interessenbekundungen und leitet sie anschließend an die zuständige Bezirksregierung weiter. Nachdem der positive Bewilligungsbescheid beim KSB/SSB eingegangen ist, kann die Angebotsrecherche und Shoppingtour für Sie als Verein beginnen.

Sie haben eine einfache Frage zum Thema „Digitalisierung im Verein“?

Sie wünschen sich eine kurze Expert*innen-Einschätzung zum Thema „Digitalisierung im Verein“ per Mail? Als erste Kontaktstelle für Vereinsanfragen hilft Ihnen unser Service-Center gerne weiter! Die Kolleg*innen beantworten Ihre Fragen zum Thema „Digitalisierung im Verein“ und helfen bei kleineren Problemen.

Umfassende Vereinsberatung beantragen

Sie möchten Ihren Verein digitaler aufstellen, haben aber noch keinen konkreten Startpunkt, benötigen initial Unterstützung oder haben eine umfassende Problem- und Fragestellung? Auch hierfür bieten wir spezielle Vereinsberatungen vor Ort oder Online als mehrstündige individuelle Fachberatungen an.

Digitalisierung von Sportverbänden und Sportinstitutionen

Sportverbände, Bundesfachverbände mit Hauptsitz in NRW und Sportorganisationen sind ebenfalls antragsberechtigt und profitieren von der Digitalförderung des Landes. Sie beantragen die Förderung direkt bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung. Die Förderrichtlinien und Antragsformulare finden Sie gebündelt auf unserer Webseite.