DBV-Präsident Erich Dreke fordert eindringlich dazu auf, die gestern beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung konsequent umzusetzen

Kassel. Mit heutigem Rundschreiben hat DBV-Präsident Erich Dreke (Mettmann) eindringlich dazu aufgefordert, die gestern beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung ab sofort konsequent zu beachten und zu befolgen. Das gleiche gilt für teils noch weitergehendere Vorschriften der Bundesländer.

Dies bedeutet, dass sich alle Athletinnen und Athleten im Heimtraining (zuhause), nach Trainingsplänen ihrer Bezugstrainer individuell fit halten. Alle DBV-Trainer halten Kontakt zu ihren Athletinnen und Athleten über die sozialen Netzwerke.

Das heißt, dass der Besuch der Trainingsstätten an den Bundesstützpunkten, sowie die geplanten Sondertrainingsstandorte Frankfurt/Oder und Heidelberg/Schriesheim ausgesetzt sind. Dies gilt vorerst bis zum 05.04.2020!

Ausnahmeregelungen:

Falls in den nächsten Tagen von Seiten der IOC/Task Force konkrete Termine mitgeteilt werden zur Durchführung von:

  1. Zweiter Teil der Olympia-Europaqualifikation (Ort und Zeit),
  2. Durchführung der Olympia-Weltqualifikation (Ort und Zeit),
  3. Bestätigung, dass der Ursprungstermin der Olympischen Spiele 24.07.-09.08.2020 doch durchgeführt wird

werden die betroffenen Athletinnen- und Athletengruppen sowie Trainer und Betreuer sofort über diese, oder Teile dieser aufgeführten Punkte informiert und mit neuen Instruktionen versehen.

Grundvoraussetzung für das erfolgreiche Teilnehmen an Wettkämpfen und gegebenenfalls Olympischen Spielen, ist die vollständige Gesundheit der Athletinnen und Athleten, Trainer und Betreuer unseres Verbandes.

Die gestern beschlossenen bundesweiten Maßnahmen sind hier in der Übersicht aufgeführt:

– Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die sozialen Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren
– Mindestabstand im öffentlichen Raum von 1,50 Metern. Besser zwei Meter
– Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet
– Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Teilnahme an erforderlichen Terminen, individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft bleiben weiter möglich
– Gruppen feiernder Menschen – auch im Privaten – sind inakzeptabel
– Gastronomiebetriebe werden geschlossen, nur die Mitnahme von Speisen und Getränken ist gestattet
– Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege werden geschlossen – Ausnahmen gelten nur für medizinisch notwendige Dienste
– In allen Betrieben ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen umzusetzen.
– Die Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.