Zuordnung zur Inzidenzstufe 3 setzt vorerst aus! (bis 19.08.2021)

In vielen Kreisen und Städten steigt die Inzidenz wieder gravierend an. Dies wirkt sich natürlich auch auf die Bedingungen zum Sporttreiben in unseren Vereinen aus. Mit Stand vom 26.07.2021 ist das Land NRW wieder in der Inzidenzstufe 1 (über 10, unter 35).

Dennoch: Nach der neuen Coronaschutzverordnung mit Stand vom 30.07.2021 erfolgt KEINE Zuordnung mehr zur Inzidenzstufe 3.

CORONASCHUTZVERORDNUNG NRW (STAND: 30.07.2021)

§ 1 Absatz 5
„[…] erfolgt aufgrund der geringen Zahl schwerer Krankheitsverläufe und Krankenhauseinweisungen vorläufig bis zum 19. August 2021 keine Zuordnung zur Inzidenzstufe 3. Im Fall von erheblichen lokalen Infektionsgeschehen prüfen die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte gemeinsam mit dem Ministerium die Erforderlichkeit von gesonderten Regelungen […]“

Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW

Bis zum 19. August 2021 erfolgt keine Zuordnung von Städten/Kreisen in die Inzidenzstufe 3 mehr. Oder anders ausgedrückt: Auch bei Inzidenzwerten von mehr als 50 gelten die Regeln der Inzidenzstufe 2.

Stufe 0 – 1


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Stufe 2


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Quelle: Landessportbund Nordrhein-Westfalen Landessportbund Nordrhein-Westfalen